Lager V Neusustrum

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Wachmänner der SA vor dem 'Arbeitsmal' in der Parkanlage des Strafgefangenenlagers V Neusustrum.
(Quelle: Archiv der Gedenkstätte Esterwegen / Sammlung Hindrik Johannink)

Das Lager Neusustrum gehörte neben den Lagern Börgermoor und Esterwegen zu den frühen Konzentrationslagern im Emsland. Hier inhaftierten die nationalsozialistische Führung und der preußische Staat nach der Machtübernahme 1933 vor allem politische Gegner und setzte sie zur Zwangsarbeit in der Moorkultivierung ein. Das Lager wurde am 1. September 1933 fertiggestellt und konnte 1.000 Häftlinge aufnehmen.
Im April 1934 wurde das Lager als KZ aufgelöst und als Strafgefangenenlager der Justiz weitergeführt. Die Bewachung übernahm eine im Dienst der Justiz stehende SA-Einheit, die später durch Justizbeamte ergänzt wurde. Durch eine Erweiterung stieg 1937 die Aufnahmekapazität des Lagers auf 1.500 Gefangene.

Ab 1943 wurde das Lager Neusustrum vermehrt zur Inhaftierung von durch Wehrmachtgerichte verurteilte deutsche Soldaten genutzt. Von 1940 bis Ende 1942 waren bis zu 1.750 polnische Gefangene im Lager inhaftiert. Hinzu kamen etwa 70 jüdische Gefangene. Im Februar 1945 befanden sich noch 281 Gefangene im Lager.

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Postkarte mit der Beschriftung: 'Gartenanlage / Strafgefangenenlager V Neu Sustrum'. Zu sehen ist das 'Arbeitsmal', vor dem die SA-Wachmänner auf dem oben gezeigten Foto posieren. Dieses 'Arbeitsmal' ist heute noch in Teilen vorhanden. Das Hakenkreuz und der Reichsadler wurden entfernt.
(Quelle: Archiv der Gedenkstätte Esterwegen / Sammlung Hindrik Johannink)

Das Lager V Neusustrum war von 1933 bis 1945 in einen umzäunten Teil mit den Häftlingsbaracken (heute Schulsportplatz der Grundschule Neusustrum) und einen Teil für Lagerverwaltung und Wachmannschaften inmitten einer neu angelegten Parkanlage (siehe Bild links) aufgeteilt. Von diesem Park sind heute noch der 'Lagerteich', ein Denkmal und Teile der Bepflanzung erhalten. In der Nähe des Lagers, an der Nord-Süd-Straße, bauten die Gefangenen das von Adolf Hitler für die SA-Wachmannschaften gestiftete und 1936 eingeweihte 'Emslandhaus' mit Festsaal und Bibliothek.

1935 verschäften die Nationalsozialisten die Kriminalisierung von Homosexualität und intensivierten so die Inhaftierung von verurteilten Homosexuellen in Konzentrations- und Strafgefangenenlagern. Schätzungen zufolge wurden unter nationalsozialistischer Herrschaft 5.000 - 10.000 Homosexuelle in solchen Lagern festgehalten.  Im Falle der Emslandlager steht besonders das Strafgefangenenlager V Neusustrum für die Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus, hier waren ab 1935 zahlreiche für Homosexualität verurteilte Menschen inhaftiert.

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Gefangenenbaracken und Strafgefangene im Lager V Neusustrum.
(Quelle: Archiv der Gedenkstätte Esterwegen / Sammlung Hindrik Johannink)

Exemplarisch dafür ist die Biografie von Heinrich Roth, einem Fotografen aus dem Saarland, der aufgrund seiner sexuellen Orientierung im Strafgefangenenlager Neusustrum inhaftiert war. Roth, der 1927 nach Hamburg zog und dort über mehrere Jahre eine homosexuelle Beziehung führte, wurde ab 1936 mehrfach verhaftet und schließlich 1938 vom Amtsgericht Hamburg nach §175 zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt.1 In der Folge wurde er in den Lagern Neusustrum und Oberlangen inhaftiert. Nach Verbüßung der Haft 1940 wies ihn die Kriminalpolizei in das KZ Sachsenhausen ein. Später wurde er in das KZ Neuengamme transportiert. Dort musste Roth erkennungsdienstliche Fotos anderer Häftlinge anfertigen. Heinrich Roth starb am 3. Mai 1945 nach einem Bombenangriff auf das Schiff 'Cap Arcona', mit dem Häftlinge des KZ Neuengamme abtransportiert werden sollten.

Im Lager V Neusustrum sind laut standesamtlichen Beurkundungen 248 Menschen gestorben. Die tatsächliche Zahl dürfte aber höher liegen. Die Toten wurden auf dem Lagerfriedhof Börgermoor, heute Begräbnisstätte Bockhorst/Esterwegen, beerdigt. Nach Kriegsende nutzte die britische Besatzungsmacht das Lager für ehemalige Kriegsgefangene zur Unterkunft. Anschließend unterhielt das niedersächsische Justizministerium bis Mitte der 1950er Jahre das Gelände als Strafanstalt, ehe die Gebäude abgetragen und die Fläche teilweise zu einem Sportplatz wurde.

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[1] §175 des Strafgesetzbuches stellte sexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe. Er wurde im Deutschen Kaiserreich 1871 eingeführt und war bis 1994 gültig. Im Jahr 2002 hob der Bundestag die während der Zeit des Nationalsozialismus ergangenen Urteile auf. Erst am 22. Juli 2017 wurden auch alle Urteile nach 1945 aufgehoben.