Der Beginn der Kultivierungsmaßnahmen
Die anfänglichen Bemühungen des preußischen Staates, die Kultivierung der emsländischen Moore voranzutreiben, wurden durch den Ersten Weltkrieg stark reduziert.
Nach Kriegsende sollte aber ein neue Grundlage für die wieder aufzunehmende Erschließung gelegt werden. Im August 1919 wurde das Reichssiedlungsgesetz verabschiedet und dadurch erste Maßnahmen in die Wege geleitet.
Die Hyperinflation von 1923 verhinderte allerdings erneut einen Aufschwung der Erschließungsmaßnahmen. Nach der Einführung der Reichsmark als neue Währung 1924 sah sich Preußen in der Lage, die Erschließung der Moore nun großflächig in Angriff zu nehmen. Dazu wurden Investitionen getätigt und Zweckverbände im Emsland gegründet. Auch die neu organisierte, private 'Siedlungsgenossenschaft Emsland' kaufte Flächen und ließ diese kultivieren.
Der Staat behielt aber in der Moorkultivierung die Oberhand und unterstützte ab 1927 die Kultivierung durch die Zweckverbände mit Subventionen. Zudem erwarb Preußen auch eigene Moorgebiete. Bis zur Weltwirtschaftskrise 1929 waren schon 5.000 Hektar Moorfläche in staatlichem Besitz. Diese Fläche dehnte sich bis 1935 auf ca. 18.000 Hektar aus. Zur Kultivierung und Erschließung dieser Flächen wurden Arbeitslose, Notstandsarbeiter und Arbeitsdienstfreiwillige eingesetzt. Ein großer Erfolg der Maßnahmen zur Kultivierung blieb aber aus. 1933 wurde die private 'Siedlungsgenossenschaft Emsland' aufgelöst. Die Kultivierung lag fortan vollständig in den Händen des preußischen Staates.
Sowohl die Beschaffenheiten des Emslandes zu Beginn des 20. Jahrhunderts und auch die noch unzureichenden Kultivierungsmaßnahmen begünstigten, dass die Nationalsozialisten im Emsland Lager errichten konnten. Sie forderten, dass die Häftlinge und Gefangenen der Lager "gemeinnützige Arbeiten"1 verrichten sollten, wie beispielsweise "Arbeiten in Moorgegenden"2.
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[1] Schreiben des preußischen Innenministers, Hermann Göring, an den Regierungspräsidenten in Osnabrück vom 17. März 1933, online abrufbar hier.
[2] ebd.